Rahmenbedingungen
bei Schullüftungssystemen
Für einen sicheren Präsenzunterricht und eine gesunde Lernumgebung: Seit Juni 2021 ist das Förderprogramm für Neubau in Bildungseinrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Dabei wird der Neueinbau von nachhaltiger Lüftungstechnik mit bis zu 80% Zuschuss gefördert. Das betrifft Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren wie Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft.
Unsere raumlufttechnischen Geräte sorgen für eine bedarfsgerechte Lüftung und erfüllen die geforderten technischen und regulatorischen Mindestanforderungen zur Förderung.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Bei uns erhalten Sie eine indiviuelle Beratung für Ihr Projekt - Einfach Formular ausfüllen und wir kommen auf Sie zu!
Fördermöglichkeiten - ein Überblick
Bundesförderung Corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen | Klimaschutzprojekte im Kommun. Umfeld (Kommunalrichtlinie) | |
---|---|---|
Träger | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich |
Höhe der Förderung | bis zu 80% (max. 500.000 € je Standort) | bis zu 45% 1 |
Bagatellgrenze | 8.000 € | 5.000 € |
Gegenstand der Förderung | Neueinbau / Sanierung von Lüftungsanlagen2 | Neueinbau / Sanierung von Lüftungsanlagen2 |
Zuwendungsempfänger | Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren (z.B. Kitas, Horte, Schulen) | Nichtwohngebäude, Schulen und Kitas |
Antragsfrist | 31.12.2021 | 31.12.2021 |
Weiterführende Informationen | www.bafa.de | www.ptj.de |
1 maximal 35 % bzw. 40 % für finanzschwache Kommunen; für die Umsetzung in den technischen Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten kann eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote beantragt werden
2 im Sinne der Richtlinien raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)