Rahmenbedingungen
bei Schullüftungssystemen

Für einen sicheren Präsenzunterricht und eine gesunde Lernumgebung: Seit Juni 2021 ist das Förderprogramm für Neubau in Bildungseinrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Dabei wird der Neueinbau von nachhaltiger Lüftungstechnik mit bis zu 80% Zuschuss gefördert. Das betrifft Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren wie Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft.

Unsere raumlufttechnischen Geräte sorgen für eine bedarfsgerechte Lüftung und erfüllen die geforderten technischen und regulatorischen Mindestanforderungen zur Förderung.
 



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Fördermöglichkeiten - ein Überblick

  Bundesförderung Corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen Klimaschutzprojekte im Kommun. Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Träger Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich
Höhe
der Förderung
bis zu 80% (max. 500.000 € je Standort) bis zu 45% 1
Bagatellgrenze 8.000 € 5.000 €
Gegenstand
der Förderung
Neueinbau / Sanierung von Lüftungsanlagen2 Neueinbau / Sanierung von Lüftungsanlagen2
Zuwendungsempfänger Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren
(z.B. Kitas, Horte, Schulen)
Nichtwohngebäude, Schulen und Kitas
Antragsfrist 31.12.2021 31.12.2021
Weiterführende
Informationen
www.bafa.de www.ptj.de

 

1 maximal 35 % bzw. 40 % für finanzschwache Kommunen; für die Umsetzung in den technischen Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten kann eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote beantragt werden

2 im Sinne der Richtlinien raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)