Allgemeine Geschäftsbedingungen
BerlinerLuft. Technik Spółka z o.o.

gültig ab 11.07.2025


BerlinerLuft. Technik Spółka z o.o.
ul. Chocimska 13
78-200 Białogard

 

1. Allgemeine Informationen

1.1.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die von der BerlinerLuft. Technik Sp. z o.o., eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht in Koszalin im Handelsregister unter der Nummer 0000379996, mit Sitz in Białogard, ul. Chocimska 13 (Korrespondenzadresse: ul. Lniana 13, 75-213 Koszalin), NIP 672-20-67-353 mit Vertragspartnern abgeschlossen werden, die solche Verträge zu dem Zweck abschließen, der unmittelbar mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängt, unter Ausschluss von Verbrauchern - natürlichen Personen, die keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne der geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts ausüben.

1.2    Die Vertragsparteien können die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen ausdrücklichen schriftlichen Vorbehalt ausschließen. Enthält der Inhalt des jeweiligen Vertrages von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, so bleiben die Vertragsnormen verbindlich.

1.3.    Für alle rechtlichen Schritte bei der Bestellung und Abwicklung von Aufträgen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für den Besteller verbindlich, wenn sie ihm vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Diese AGB befinden sich auf der Webseite www.berlinerluft.pl und werden in einer Version elektronisch versandt, die es dem Käufer ermöglicht, sie auszudrucken und zu speichern, zusammen mit dem in Punkt 2.2 2) genannten Angebot.

1.4.   Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die BerlinerLuft. Technik ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5.   Alle Vereinbarungen zwischen BerlinerLuft. Technik und dem Besteller zur Ausführung des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Der Schriftform gleichgestellt ist die Form einer E-Mail, die unter Verwendung der Geschäftsadressen der Parteien versandt wird und von deren Vertretern namentlich unterzeichnet ist und in der ihre Position genannt wird.


2. Abschluss des Vertrages

2.1.   Informationen mit Werbe- und Marketingcharakter, die Dritten, in welcher Form auch immer, zur Verfügung gestellt werden, stellen kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches
dar, es sei denn, BerlinerLuft. Technik sie ausdrücklich als verbindliches Angebot kennzeichnet.

2.2.   Der Vertrag zwischen BerlinerLuft. Technik und dem Besteller kommt zustande durch:

1)   eine Anfrage des Bestellers über die Verfügbarkeit und den Preis der von ihm nach
Art und Menge spezifizierten Produkte oder Dienstleistungen; eine solche Anfrage
kann schriftlich, durch telefonische Mitteilung oder mündlich (telefonisch) erfolgen;
eine solche Anfrage ist für beide Parteien in keiner Weise bindend

2)   Erstellung eines Angebotes durch BerlinerLuft. Technik unter Angabe des Preises,
der Zahlungsbedingungen und der Frist für die Erledigung des Auftrages sowie eines
Anhangs in Form dieser Bedingungen und der Angabe der Dauer der Bindung an das
Angebot; das Angebot kann schriftlich oder durch telefonische Mitteilung abgegeben
werden.

3)   eine Bestellung des Bestellers, die durch Annahme dieses von BerlinerLuft. Technik
erfolgt; die Annahmeerklärung kann schriftlich oder durch telefonische Mitteilung
erfolgen.

4)   Nimmt der Besteller ein Angebot nicht innerhalb der festgesetzten Frist an oder lehnt es innerhalb dieser Frist in der im vorstehenden Absatz genannten Form ab, so ist das Angebot nicht mehr verbindlich;  der Besteller muss dann eine erneute Anfrage stellen, wenn er erneut an einem Vertragsabschluss interessiert ist.

5) Antwortet der Besteller auf ein Angebot mit Änderungen oder Ergänzungen, auch
wenn diese den Inhalt nicht wesentlich verändern, so gilt dies als Ablehnung des
Angebots.

 


3. Unterlagen

3.1.   BerlinerLuft. Technik Sp. z o.o. behält sich ihre Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen)
uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung der BerlinerLuft. Technik zur Verfügung gestellt werden. Falls die Bestellung nicht mehr
verbindlich ist, so müssen alle bereits erhaltenen Unterlagen unverzüglich an die BerlinerLuft. Technik zurückgegeben werden.

3.2.   Im Rahmen der Nutzung der auf der Webseite der BerlinerLuft. Technik zur Verfügung gestellten Software wird dem Besteller das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die
Standardsoftware auf der vereinbarten Hardware zu nutzen. Der Besteller hat das Recht, ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie zu erstellen.


4. Lieferzeiten

4.1.   Die Frist für die Ausführung des Auftrags wird nur in der in Ziff. 2.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Weise verbindlich festgelegt.

4.2.   Die Frist für die Auftragsausführung beginnt mit der Bestellung des Auftraggebers, d.h. mit der Annahme des Angebots auf die in diesen Bedingungen festgelegte Weise, frühestens jedoch mit der Beibringung der gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben durch den Auftraggeber und frühestens mit dem Eingang der Vorauszahlung, sofern die Parteien eine solche vereinbart haben.

4.3.   Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft des Bestellgegenstandes mitgeteilt ist oder der Bestellgegenstand von BerlinerLuft. Technik versandt worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Ereignissen höherer Gewalt, von welcher die BerlinerLuft. Technik sowie deren Unterlieferanten und Zulieferer unmittelbar betroffen sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend um die Dauer derartiger Ereignisse.

4.4.   BerlinerLuft. Technik ist berechtigt, vor der Ausführung des Auftrages entweder eine Anzahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Eine solche Forderung ergibt sich aus dem Inhalt des Angebots der BerlinerLuft. Technik.


5. Risikoübergang

5.1.  Das Risiko geht auf den Besteller über, sobald der Auftragsgegenstand im Ganzen oder im vereinbarten Teil die BerlinerLuft. Technik verlässt. Bei verbindlichen Abnahmen ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Risikoübergang maßgebend. Kann der Versand infolge von Umständen, für die BerlinerLuft. Technik keine Verantwortung trägt, nicht bzw. nicht termingemäß abgeschlossen werden, geht das Risiko mit der Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft auf den Besteller über.


6. Preise

6.1.   Der Auftragsgegenstand wird zu dem vereinbarten Preis oder, falls ein solcher nicht vereinbart wurde, zu den am Tag des Angebots gültigen Preisen gemäß der Preisliste der BerlinerLuft. Technik, die per E-Mail dem Besteller zugesandt wird.

6.2.   Die vereinbarten oder in der Preisliste der BerlinerLuft. Technik enthaltenen Preise verstehen sich netto, ausschließlich Verladung, Verpackung, Transport, Versicherung, zusätzlicher Unterlagen, Zölle und Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden gesondert berechnet und ausgewiesen.

6.3.   Die vereinbarten Preise gelten nur für einen bestimmten Vertrag.

6.4.   BerlinerLuft. Technik behält sich das Recht vor, die „Preisliste“ zu ändern, ohne alle Kunden jedes Mal im Voraus informieren zu müssen. Die Änderung der Preisliste gilt nicht für bereits abgeschlossene Verträge. Die aktuelle Preisliste wird individuell per E-Mail zur Verfügung gestellt.

6.5.   BerlinerLuft. Technik behält sich das Recht vor, den im Angebot angegebenen Preis auch nach dessen Annahme zu ändern, wenn der Preis für Stahl/Aluminium plötzlich um mehr als 10 % gegenüber dem Preis für diese Materialien zum Zeitpunkt des Angebots steigt. In einem solchen Fall wird der Preis um den Prozentsatz erhöht, um den sich der Preis für diese Materialien erhöht hat.


7. Zahlungsbedingungen, Verbot der Aufrechnung von Forderungen

7.1.   Rechnungen sind zahlbar zu dem im Angebot genannten Datum, sofern dies im Vertrag nicht anders vereinbart ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit etwaigen Forderungen aus einer Rechnung der BerlinerLuft. Technik aufzurechnen, es sei denn, sie resultieren aus rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen. BerlinerLuft. Technik akzeptiert Zahlungen nur per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto und in der angegebenen Weise.

7.2.   Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins ist BerlinerLuft. Technik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Höchstbetrages nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften zu berechnen. Der Anspruch auf Zahlung von Vertragszinsen schließt die Geltendmachung von Schadensersatz nicht aus.

7.3.   Haben die Parteien eine Teilzahlung (z.B. per Vorkasse) vereinbart, ist die BerlinerLuft. Technik berechtigt, bei Verspätung der Zahlung über 14 Tage unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag, vom Besteller die Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen. Ergeben sich während der Auftragsdurchführung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so ist die BerlinerLuft. Technik - unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - berechtigt, unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erforderlich waren. In den in diesem Abschnitt genannten Fällen kann die BerlinerLuft. Technik den Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist für die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erklären.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1.   Die ausgegebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Betrages der dafür ausgestellten Rechnung im Eigentum der BerlinerLuft. Technik. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand bis zur Zahlung des Preises pfleglich zu behandeln und haftet bis dahin gegenüber BerlinerLuft. Technik für deren Verlust oder Zerstörung verantwortlich.


9. Garantie und Reklamationen

9.1.   BerlinerLuft. Technik gewährleistet eine Garantie für die Qualität des Auftragsgegenstandes und verpflichtet sich zur Beseitigung von Sachmängeln oder zur Lieferung eines mangelfreien Auftragsgegenstandes, wenn sich diese Mängel innerhalb von 12 Monaten nach Auslieferung des Auftragsgegenstandes an den Auftraggeber herausstellen.

9.2.   Der Käufer ist verpflichtet, Sachmängel gegenüber der BerlinerLuft. Technik unter Androhung des Verlustes der Gewährleistungsrechte unverzüglich, jedoch nicht später als 14 Tage nach Feststellung des Mangels, schriftlich anzumelden. Eine Meldung ist an eine der folgenden E-Mail-Adressen zu senden, je nachdem, wo die Bestellung aufgegeben wurde:

reklamacja.bialogard@berlinerluft.pl
reklamacja.koszalin@berlinerluft.pl
reklamacja.niemodlin@berlinerluft.pl

9.3.   Der Käufer ist verpflichtet, der BerlinerLuft. Technik zu ermöglichen, die Garantieleistung (Reparatur oder Austausch) innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen.

9.4.   Das Unternehmen BerlinerLuft. Technik hat stets das Recht zu wählen, ob es den Mangel beseitigt oder den Vertragsgegenstand durch einen neuen ersetzt wird.

9.5.   Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Risikoübergang an den Besteller entstanden sind, bei Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Hilfsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Programmierfehlern. Auch die Folgen unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die der Besteller oder Dritte vorgenommen haben, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.6.   Ansprüche des Käufers auf Ersatz der zum Zweck der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Fahrt-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen nicht durch den gewöhnlichen Lauf der Gewährleistung gerechtfertigt sind.

9.7.  Sonstige Mängelansprüche, einschließlich Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, sind sowohl für das Handeln der BerlinerLuft. Technik als auch für Dritte, derer sich die Firma bei der Ausführung des Auftrages bedient hat, ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung für Schäden gilt nicht, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde.


10. Schadenersatzansprüche und Rücktritt vom Vertrag 

10.1.   Wird der Auftrag nicht erfüllt, so hat der Besteller Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, dass die BerlinerLuft. Technik keine Verantwortung für die Nichterfüllung des Auftrags trägt. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers ist insoweit auf 10 % des Wertes des nicht erfüllten Teils der Bestellung begrenzt. Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

10.2.   Der Besteller hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) die Lieferfrist um 14 Arbeitstage überschritten wird.
b) es nicht möglich ist, den Vertrag im Ganzen gemäß dem Angebot zu erfüllen.

Der Besteller ist verpflichtet, den Rücktritt innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Rücktrittsgrundes schriftlich zu erklären.

 


11. Sonstiges 

11.1.   Der Vertrag und die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem polnischen Recht. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches und andere zwingende Bestimmungen des polnischen Rechts.

11.2.   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen oder Lücken des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

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